Kontakt und Impressum
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cupidatat reprehenderit in dolor labore.
Kontakt und Impressum
Kontakt:
THS Showtechnik
Veranstaltungstechnik
Inh.: Tjorben Heide
Kattenhunder Weg 139
24837 Schleswig
Tel.: +(49) 172/ 30 65 365
Fax: +(49) 3212/ 10 200 26 (WEB.de FAX)
Mail: info@thsshowtechnik
Web: www.thsshowtechnik.de
SteuerNr.: 29 066/00697
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der THS Showtechnik
(nachfolgend auch „die Verwenderin“ genannt)
Artikel 1
Allgemeines und Geltungsbereich:
1. THS Showtechnik ist ein Full-Service-Anbieter für Veranstaltungstechnik. Die nachstehenden AGB sind Bestandteil der
zwischen ihr und dem Kunden geschlossenen Verträge. Sie richten sich insoweit ausschließlich an den gewerblichen Kunden
bzw. Unternehmer i.S. von § 14 BGB.
2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, die THS Showtechnik erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich an.
3. Die nachstehenden AGB THS Showtechnik gelten insbesondere auch dann, wenn bei entgegenstehenden oder
abweichenden AGB des Kunden dieser Leistungen der THS Showtechnik insoweit vorbehaltlos in Anspruch bzw. entgegen
nimmt.
Artikel 2
Leistungsumfang:
Die von der Verwenderin geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag und den
ergänzenden Bestimmungen in den nachfolgenden AGB.
Artikel 3
Kundendaten:
1. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf die Verwenderin die personenbezogenen
Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Die
Verwenderin ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial der Verwenderin
einverstanden.
2. Inhalte von elektronischen Datenträgern oder sonstige Daten, die der Verwenderin für die Zwecke des jeweiligen
Auftrags zur Verfügung gestellt werden, um diese zu reproduzieren, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten
zugänglich zu machen werden von der Verwenderin unverzüglich nach Beendigung des Auftrages von den Datenträgern der
Verwenderin gelöscht. Eine Archivierung nur statt, wenn diese vor der Veranstaltung, schriftlich durch den Kunden
beauftragt wurde.
Artikel 4
Zahlung und Zurückbehaltung:
1. Haben die Parteien vereinbart, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt von Seiten des Kunden eine An- bzw. Vorauszahlung
zu erfolgen hat, so ist die Verwenderin berechtigt, bei Ausbleiben derselben an der ihr obliegenden Leistung vollständig ein
Zurückbehaltungsrecht bis zur Erbringung der Anzahlung auszuüben.
2. Weiter ist die Verwenderin berechtigt, bei Ausbleiben der Anzahlung und einer Verzugslage von mehr als 14
Kalendertagen die Leistungserbringung in Gänze davon abhängig zu machen, dass über die ursprünglich vereinbarte
Anzahlung hinaus die gesamte vereinbarte Gegenleistung gezahlt oder insoweit Sicherheit geleistet wird.
Artikel 5
Gebrauchsüberlassung:
1. Dem Kunden trifft die Obliegenheit nach Übernahme des Vertragsgegenstandes diesen zu prüfen und erkennbare Mängel
sofort, vornehmlich schriftlich, gegenüber der Verwenderin anzuzeigen. Gleiches gilt für Mängel, welche im Laufe des
Vertragsverhältnisses auftreten. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mängelanzeige, so kann er deswegen weder die
Gegenleistung mindern, noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Unberührt bleiben Ansprüche gemäß Artikel 7.
2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, welche am Leistungsgegenstand der Verwenderin und/oder Eigentum und
Vermögen Dritter dadurch entstehen, dass eine Mängelanzeige schuldhaft nicht oder verspätet übermittelt worden ist.
3. Der Kunde übernimmt ab Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rücknahme die Verkehrssicherungspflichten am
Vertragsgegenstand. Wird die Verwenderin für Schäden an Rechtsgütern Dritter während der Zeit der
Gebrauchsüberlassung gleichwohl wirksam in Anspruch genommen, wird sie insoweit vom Kunden, soweit nicht ein eigenes
Verschulden der Verwenderin gegeben ist, schadlos gestellt.
Artikel 6
Mitwirkung / Leistungsort:
1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Ort, an welchem die Leistung von der Verwenderin vertragsgemäß zu erbringen
ist, entsprechende Eignung aufweist. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des Kunden ggf. erforderliche behördliche
Genehmigungen und/oder vergleichbare Auflagen von dritter Seite auf eigene Kosten einzuholen.
2. Kann die Leistung von der Verwenderin am gewünschten Ort nur mit zusätzlichen Aufwand, welcher nicht Gegenstand
des Vertrages ist, erbracht werden, so kann die Verwenderin den zusätzlichen Aufwand dokumentieren und gegenüber dem
Kunden berechnen. Die Verwenderin wird im Vorfeld unter Hinweis auf diese Klausel den Kunden über die Mangelhaftigkeit
des Leistungsortes in Kenntnis setzen und das voraussichtliche Aufwandsvolumen beziffern.
3. Mit Ablauf einer evtl. fest vereinbarten Vertragslaufzeit und insoweit dann unberechtigter Weiternutzung durch den
Kunden, tritt eine Vertragsverlängerung nicht ein. Gleichwohl schuldet der Kunde für die vertragswidrig genutzte Zeit
Nutzungsentschädigung auf Basis der Preisgestaltung im Vertrag.
4. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Verwenderin bei dem Abbau/Entfernung des Leistungsgegenstandes be- oder
verhindert. Ein Zurückbehaltungsrecht diesbezüglich steht dem Kunden nicht zu, es sei denn dieses kann aufgrund einer
unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung begründet werden.
5. In den Fällen der Ziffern 4 und 5 bleibt ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz der Verwenderin gegenüber dem
Kunden unberührt.
Artikel 7
Vorzeitige Vertragsbeendigung / Nicht- Abrufen der Leistung:
1. Der Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Wird seitens des Kunden eine Kündigung ausgesprochen, für welche die Verwenderin keinen von ihr zu vertretenen
Anlass gesetzt hat, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen; gleiches gilt im
Falle, dass der Kunde die Leistung nicht abruft bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, jeweils nach
angemessener Fristsetzung verhindert.
3. In beiden Fällen hat sich die Verwenderin ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vorteile anrechnen zu lassen.
Artikel 8
Gewährleistung durch THS Showtechnik:
1. Tritt an der Leistung, welche die Verwenderin zu erbringen hat, ein Mangel auf, so ist die Verwenderin ungeachtet der
Regelung in Artikel 4 verpflichtet, diesen nach entsprechender Anzeige auf eigene Kosten zu beseitigen. Die Mängelanzeige
an die Verwenderin soll zum Zwecke der Dokumentation schriftlich erfolgen.
2. Kommt die Verwenderin in angemessener Zeit der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der Kunde weitergehende
Rechte diesbezüglich erst geltend machen, wenn eine entsprechende schriftliche oder per Telefax erfolgte Aufforderung mit
angemessener Fristsetzung gegenüber der Verwenderin fruchtlos verstrichen ist.
Artikel 9
Haftungsbegrenzung:
1. Die Verwenderin haftet für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzungen sowie für Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
2. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern die Verwenderin,
ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen lediglich einfache Fahrlässigkeit trifft. Die vorstehende Beschränkung gilt
dann nicht, wenn von Seiten der Verwenderin gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen worden ist.
3. Schadenersatzansprüche gegenüber der Verwenderin gemäß Ziffer 2 verjähren sechs Monate nach
Anspruchsentstehung.
Artikel 10
Haftungsausschluss:
Sind im Vertrag feste Leistungszeiten bzw. ein fester Leistungszeitraum vereinbart und kann die Verwenderin die Termine
aufgrund nicht von ihr zu vertretender Umstände, wie beispielsweise Arbeitskampf, Unwetter o.ä. nicht einhalten, so trifft
die Verwenderin keine Haftung insoweit.
Artikel 11
Haftung des Kunden:
1. Der Kunde haftet für jeden Verlust, Schaden und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes soweit ihm Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zu Last fällt.
2. Ansprüche wegen Verschlechterung und/ oder Untergang des überlassenen Gegenstandes verjähren, soweit das Gesetz
keine längere Frist vorsieht, nach einem Jahr, gerechnet ab Übergabe des Gegenstandes an die Verwenderin.
3. Der Kunde verpflichtet sich, für die Zeit der vertraglichen Inanspruchnahme der Leistung einschließlich einer verlängerten
Inanspruchnahme gemäß Artikel 5 Ziffer 3 eine Sachversicherung auf Zeitwert-Basis abzuschließen, welche den
Leistungsgegenstand gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Schäden durch Vandalismus, Untergang, insbesondere durch
Elementarschäden abdeckt. Die Kosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden.
4. Die Verwenderin ist berechtigt, die Leistungserbringung von einem entsprechenden Versicherungsnachweis abhängig zu
machen.
Artikel 12
Ergänzende Bedingungen bei Kaufverträgen:
Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der Verwenderin und dem Kunden der Erwerb von Gegenständen, gelten zusätzlich
die nachstehenden Regelungen.
1. Das Eigentum am Kaufgegenstand verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei der THS Showtechnik. Im Falle,
dass der Kunde den Gegenstand weiterveräußert, tritt er den ihm zustehenden Kaufpreisanspruch hiermit an die
Verwenderin ab. Die Verwenderin nimmt die Abtretung an und ist darüber hinaus berechtigt nach Eintritt einer Verzugslage
die Abtretung offen zu legen.
2. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um einen gebrauchten Artikel, so erfolgt die Veräußerung unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung; unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und Arglist.
3. Handelt es sich um eine neue Sache, beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate und bestimmt sich inhaltlich nach
Erfüllung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Art. 8 und 9 gelten gleichermaßen.
Artikel 13
Ergänzende Bedingungen bei Mietverträgen:
Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der Verwenderin und dem Kunden die entgeltliche Überlassung von Gegenständen
ohne Dienst- oder Werkleistung, gelten zusätzlich die nachstehenden Regelungen.
1. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, hat der Kunde auf eigene Kosten die Mietsache bei der Verwenderin abzuholen und
nach Nutzungsende dorthin zu verbringen.
2. Den Kunden trifft die ausschließliche Verkehrssicherungspflicht für die Mietsache.
3. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Art. 8 und 9 gelten gleichermaßen.
4. Ansprüche wegen Verschlechterung und/oder Untergang des überlassenen Gegenstandes verjähren nach einem Jahr,
gerechnet ab Übergabe des Gegenstandes an die Verwenderin.
Artikel 14
Gerichtsstand:
1. Als Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen bzw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem geschlossenen
Vertrag vereinbaren die Parteien als Unternehmer im Sinne von §14 BGB bzw. Kaufleute im Sinne des HGB nach § 38 ZPO,
soweit zulässig, Schleswig.
2. Der geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik.
Artikel 15
Salvatorische Klausel:
Für den Fall, dass eine Klausel in Gänze oder zum Teil unwirksam sein sollte, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages
bzw. die Einbeziehung der übrigen AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, welche dem Geist
der ursprünglichen Klausel in Verbindung mit dem Geist des Vertrages am nächsten kommt.